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   BAG, 21.05.1974 - 1 AZR 477/73   

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https://dejure.org/1974,1545
BAG, 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 (https://dejure.org/1974,1545)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 (https://dejure.org/1974,1545)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1974 - 1 AZR 477/73 (https://dejure.org/1974,1545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied - Feistellung - Ausgleichsanspruch - Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 1163
  • DB 1974, 1117
  • DB 1974, 1823
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Köln, 03.02.2012 - 4 Sa 888/11

    Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsbefreiung bei Betriebsratstätigkeit nach

    Es muss ein durch den Betrieb selbst verursachter Sachzwang verhindern, dass die Tätigkeit während der Arbeitszeit ausgeübt werden kann (BAG 21.05.1974 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 14; 15.02.1989 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 70; 26.01.1994 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 93).
  • LAG Köln, 06.03.1998 - 11 (9) Sa 383/97

    Überstundenvergütung; Betriebsratstätigkeit; Ausgleichsanspruch,

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  • ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12

    Betriebsrat - Pauschalaufwendungsersatz - Mehrarbeitspauschale - Vorrang von

    Sie gilt grundsätzlich auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder (BAG, Urteil vom 21.05.1974, 1 AZR 477/73, juris, Rn. 13; Fitting, 2012, § 37 BetrVG, Rn. 109).

    Nur bei einer auf betriebsbedingten Gründen beruhenden Unmöglichkeit der Gewährung von Arbeitsbefreiung kommt eine Vergütung der aufgewendeten Zeit in Betracht (für eine Ausweitung auf "betriebsratsbedingte" Gründe bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern Waas, Betriebsrat und Arbeitszeit, 2011, S. 7 ff m.w.N.; dagegen BAG, Urteil vom 21.05.1974, 1 AZR 477/73, juris, Rn. 13).

  • VG Mainz, 14.10.2016 - 5 L 989/16

    Personalratsmitglied erfolgreich gegen Hausverbot

    Es gibt Aufgaben eines Personalrats, die nur gelegentlich anfallen und eine im Voraus nicht bestimmbare Zeit in Anspruch nehmen (z.B. Sitzungen des Personalratsvorstands) und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz Freistellung unter Umständen zusätzliche Dienstbefreiungen im Einzelfall rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.4.1987 - 6 P 29/84 -, PersR 1987, 191 und juris, Rn. 23 m.w.N.; BAG Urteil vom 21.5.1974 - 1 AZR 477/73 -, DB 1974, 561 und juris, Rn. 13 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 675/10

    Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied

    Dementsprechend ist sogar für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied, das außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit geleistet hat, abgelehnt worden, dass dies unmittelbar zu einem Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG a.F. geführt hat ( BAG, Urteil vom 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 14 zu 2 b bb der Gründe ).
  • ArbG Freiburg, 28.11.1995 - 2 Ca 373/94

    Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit;

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  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 35/23
    Auch die normalen Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) der ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder sind bei der Aufstellung der Staffel für Freistellungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG mitberücksichtigt (BAG vom 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 Rdnr. 17 unter Verweis auf BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72).
  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 31/23
    Auch die normalen Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit) der ständig freigestellten Betriebsratsmitglieder sind bei der Aufstellung der Staffel für Freistellungen gem. § 38 Abs. 1 BetrVG mitberücksichtigt (BAG vom 21.05.1974 - 1 AZR 477/73 Rdnr. 17 unter Verweis auf BAG vom 22.05.1973 - 1 ABR 26/72).
  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 366/85

    Rechtswegzuständigkeit bei Streitigkeiten über Freizeitausgleich oder

    In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum sei daher der Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes aus § 37 Abs. 3 BetrVG auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts und auf Mehrarbeitsvergütung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu verfolgen, weil er als individualrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers angesehen werden müsse (vgl. BAGE 26, 156, 160 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. Mai 1974 - 1 AZR 477/73 - AP Nr. 14 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 29, 242, 244 = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 154; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 118; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 37 Rz 97; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 37 Rz 119; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl. 1987, § 37 Rz 190 ff.; Etzel in RdA 1974, 215, 221).
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